Häufig gestellte Fragen
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Förderung
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Darf ich mein Haus in einem nahegelegenen Bundesland behalten?
Nein. -
Gibt es über die Wohnbauförderung hinaus noch andere Förderungsmöglichkeiten?
Ja, neben Eigenmittelersatzdarlehen und Jungfamilienförderung gibt es die Wohnbeihilfe. -
Kann ich das Förderungsdarlehen vorzeitig auszahlen und, wenn ja, ab wann?
Ja, nachdem Wohnungseigentum begründet wurde. -
Kann ich die geförderte Wohnung auch als Geschäftsraum verwenden?
Als Büro: nein; als Arbeitsraum: ja; als Ordination: ja. -
Muss meine geförderte Wohnung mein Hauptwohnsitz sein?
Ja. -
Muss nur der Hauptwohnsitz aufgegeben werden?
Alle vorhergehenden Wohnsitze müssen aufgegeben werden, da sonst kein Wohnbedarf besteht. -
Muss sich mein Vorwohnsitz im jeweiligen Bundesland befinden, um eine Förderung zu bekommen?
Nein. -
Was bedeutet Wohnbauförderung?
Die Finanzierung eines Teiles der Errichtungskosten durch die öffentliche Hand. -
Was sind die Bedingungen für die Inanspruchnahme?
Der Förderungsnehmer muss volljährig sein, über ein eigenes Einkommen verfügen, welches die vorgegebenen Einkommensobergrenzen nicht übersteigen darf. Außerdem müssen sämtliche Vorwohnsitze binnen 6 Monate nach Bezug der geförderten Wohnung nachweislich aufgelassen werden. -
Welche Wohnbauförderungsvarianten gibt es?
Förderung nach §14 WWFSG (VO §3a): Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von Euro 363,36/m²;
Förderung nach §15 WWFSG: Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von Euro 290,69/m²
Förderung nach §12 WWFSG: Gewährung eines Landesdarlehens Euro 365,-/m2 bis zu Euro 440,-/m2 (bei Kleinbaustellen von höchstens 6.000 m2) -
Wenn ich nicht im Bundesland gemeldet bin: bekomme ich trotzdem eine geförderte Wohnung?
Doch, sie müssen nur ihre Vorwohnsitze aufgeben und auf die Einkommensgrenzen achten. -
Wie stelle ich fest, ob ich eine Wohnbauförderung erhalten kann?
Es sind das Einkommen sowie der Wohnbedarf zu überprüfen.
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Allgemeines
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Kann ich mit meinem Lebengefährten oder einer anderen Person Wohnungseigentum begründen?
Ja, im Rahmen des neuen Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) 2002 können zwei natürlichen Personen Eigentümer einer Wohnung werden. Eine Ehegemeinschaft ist nicht erforderlich. -
Was bedeutet "freie Wohnungen"?
Mit "freie Wohnungen" bezeichnen wir Wohnungen die in einem bereits fertiggestellten Haus noch bzw. wieder zu haben sind. Auf diese Wohnungen müssen Sie also nicht lange warten, sondern Sie können innerhalb kurzer Zeit bezogen werden. -
Was ist ein Bauträger?
Einen Bauträger kann man ganz allgemein als Organisator eines Bauprojektes beschreiben. Insbesondere der Geschoßwohnungsbau, also die Errichtung von Wohnbauten wird zumeist von Bauträgern durchgeführt. -
Was ist ein Makler?
Üblicherweise wird bei der Vermittlung (Vermietung oder Verkauf) von Immobilien ein Verkaufsvermittler, der sogenannte Makler, zwischengeschaltet. Die Tätigkeiten der Makler unterliegen dem Maklergesetz und sind streng geregelt. Für seine Tätigkeit ist ein Makler berechtigt, von Käufer/Mieter und Verkäufer/Vermieter eine Provision zu verlangen. Die Anmietung einer Wohnung der WBV-GPA erfolgt IMMER provisionsfrei! -
Wer ist die WBV-GPA?
Die Wohnbauvereinigung für Privatangestellte (kurz WBV-GPA) ist ein seit fast 60 Jahren in Niederösterreich, der Steiermark aber vor allem im Wiener Raum tätiges gemeinnütziges Wohnbauunternehmen. Die Kernbereiche der WBV-GPA umfassen das Liegenschaftsmanagment, die Projektentwicklung, die Errichtung, die Vermietung und die Verwaltung von Bauprojekten und Wohnhäusern.
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Kosten / Laufende Zahlungen
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Aus welchen Komponenten setzen sich die Betriebskosten zusammen?
Aus den Aufwendungen für die Gesamtanlage (Aufzüge, Waschküche, Rauchfangkehrer, Versicherung, Wasser, Abwasser, Hausbetreuung und Beleuchtung), dem Hausverwaltungshonorar und der Rücklagenbildung. -
Bleibt die Miete immer gleich hoch?
Die Miete ist in der Regel wertgesichert und verändert sich in dem Ausmaß, in dem der Verbraucherpreisindex sich erhöht. -
In welchem Ausmaß werden sich die laufenden Kosten erhöhen?
Die Betriebskosten erhöhen sich bzw. verringern sich auf Grund des tatsächlichen Aufwandes, der Energiekosten und der Darlehensrückzahlungen bei Vollförderungen gemäß den Regelungen beim jeweiligen Projekt. -
Sind in den Betriebskosten die Heizkosten enthalten?
Nein. -
Warum ist das Bauträgerdarlehen günstiger?
Weil die von den Wohnbauförderstellen in den Förderzusicherungen genehmigten Darlehen vom Wohnungskäufer
1.) gebührenfrei übernommen werden können und
2.) weil es dem Bauträger in der Regel gelingt, bessere Konditionen mit den finanzierenden Instituten zu verhandeln. -
Was ist der Grundkostenbeitrag?
Der Grundkostenbeitrag ist ein vom Nutzwertanteil der Wohnung abhängiger Pauschalbetrag für die Grund- und Grundnebenkosten. -
Was ist ein Bauträgerdarlehen?
Der Bauträger nimmt zur Finanzierung von Grund- bzw. Baukosten ein Darlehen auf, welches an den jeweiligen Käufer weitergegeben werden kann.
Dies bedeutet günstige Konditionen für den Käufer. -
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind Aufwandskosten und werden am Beginn von der Hausverwaltung möglichst realistisch geschätzt und vorgeschrieben. In weiterer Folge kommt es zu jährlichen Abrechnungen und gegebenenfalls einer Korrektur der Vorschreibung durch die Verwaltung. -
Was sind die erforderlichen Eigenmittel?
Der Betrag, den man spätestens bis zur Wohnungsübergabe zu bezahlen hat. Die Mindesteigenmittel sind von der jeweiligen Förderungsart abhängig. -
Was sind die Gesamtbaukosten?
Die Gesamtbaukosten sind die Summe aus reinen Baukosten (Baumeister, Professionisten) sowie den Baunebenkosten (wie Planungskosten, Gebühren etc.). -
Werden die Heizkosten auf alle Mitbewohner aufgeteilt?
Nein. -
Wie berechnen sich Betriebskosten und Energiekosten (Warmwasser, Heizung) und wie erfolgt die Ablesung?
Die Energiekosten und deren Berechnung ist in den Verträgen mit dem jeweiligen Lieferanten (FWW bzw. GTE) geregelt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Energiekosten primär verbrauchsabhängig sind. Bei neueren Projekten ist bereits die Fernablesung üblich. -
Woraus setzen sich die monatlichen Zahlungen zusammen?
Betriebskosten, Hausverwaltungshonorar, Rücklagenbildung, Heizung, Warmwasser, etc.
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Architektur / Planung / Bauliches
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Darf ich eine Satellitenschüssel montieren?
Grundsätzlich ändern Satellitenschüsseln die Fassadenansichten und sind daher insbesondere an Straßenfronten genehmigungspflichtig seitens des Hauseigentümers und der zuständigen Behörden. -
Mit welchen Architekten arbeitet die WBV-GPA zusammen?
Wir beschäftigen eine Vielzahl von Architekten. Die Auswahl der Architekten erfolgt individuell für jedes einzelne Bauprojekt. Wir versuchen dabei möglichst immer mit jenem Baukünstler zusammenzuarbeiten, den wir für den individuellen Standort und seine Anforderungen als besonders geeignet betrachten. -
Warum bietet die WBV-GPA oft flexible Grundrisse an?
Lebensumstände ändern sich: die Wohnung soll sich ändern, sich den individuellen Lebensumständen anpassen können. -
Warum werden WBV-GPA-Häuser von Architekten geplant?
Unserer Meinung nach sind Architekten jene Personen, die mit den vielfältigen komplexen Herausforderungen, die ein Bauprojekt in seiner Entwicklung stellt, am besten umgehen können. Ein guter Architekt versteht es auf Grund seiner guten Ausbildung und langjährigen Erfahrung Ästhetik und Funktion, Stadtraum und Wohnraum zu einem Optimum zu verbinden. -
Was bedeutet der Begriff "Allgemeinräume"?
Im Wohnungseigentum sind die allgemeinen Teile eines Hauses so definiert, dass diese der allgemeinen Benützung dienen. Dies sind insbesondere alle Räume, die als Verbindungswege im Haus dienen (Stiegenhaus, Gänge etc.) oder von den Bewohnern gemeinsam benutzt werden. -
Was darf ich an der Fassade des Hauses ändern?
Leider sehr wenig. Die Fassaden eines Hauses müssen grundsätzlich von den zuständigen Behörden zur Wahrung des angemessenen Stadtbildes genehmigt werden. Jedwede Änderung ist ebenfalls wieder der Behörde - in Wien der MA19 - zur Genehmigung vorzulegen. -
Was ist der Unterschied zwischen einer Loggia und einem Balkon?
Loggia ist fünfseitig umschlossen und auch nachträglich als zusätzlicher Raum schließbar, ein Balkon nicht (Balkon kragt immer aus, Loggia kann auskragen). Das nachträgliche Schließen einer Loggia ist nur aufgrund einer Genehmigung durch den Hauseigentümer/ die Verwaltung zulässig. -
Was ist die Grundausstattung einer Wohnung?
Der Begriff Grundausstattung ist ein von der WBV-GPA definierter Ausstattungsgrad, den ihnen Ihr Berater gerne erläutert. -
Was sind Gemeinschaftsräume?
Räumlichkeiten, die allen Hausbewohnern zur Benutzung offen stehen und die nicht von der Bauordnung vorgeschrieben werden, sondern den Bewohnern eines Hauses das Zusammentreffen außerhalb Ihrer Wohnung ermöglichen. -
Was wird unter flexiblen Grundrissen verstanden?
Möglichst wenige tragende Wände bedeuten leichte Umbaubarkeit, viele unterschiedliche Raumaufteilungen innerhalb eines Grundrisses sind möglich. -
Welche Nutzwerte haben eine Loggia, eine Terrasse etc.?
Loggia in der Regel 50% des Wohnungsnutzwertes, Terrassen 25% des Wohnungsnutzwertes. -
Welche Raumhöhen bietet die WBV-GPA an?
Zumindest 2,50 m, oft aber auch mehr. -
Welche Sonderwünsche bietet die WBV-GPA an?
Alles unter dem Motto "So individuell wie möglich." -
Welchen Stellenwert hat Freiraumplanung bei der WBV-GPA?
Einen sehr hohen! Besonders beim Leben in der Stadt ist ein ausgeklügeltes Freiraumkonzept für das Wohlbefinden extrem wichtig. Wir bemühen uns daher schon bei der Auswahl unserer Grundstücke nur solche zu kaufen, wo eine einfache Anbindung an Naherholungsgebiete gewährleistet ist. -
Wie steht die WBV-GPA zu Architektur?
Wir unterstützen moderne Architektur in vielfacher Weise. Wir bieten vielen im Wohnbau erprobten und renommierten Architekten die Gelegenheit, ein Projekt mit uns zu verwirklichen, bieten aber auch immer wieder jungen Newcomern die Chance auf ein gemeinsames Projekt. Wir beobachten die nationale und internationale Architekturszene genau, um neue Ideen und Trends rasch umsetzen zu können.
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