Mietermitbestimmung - gelebte Demokratie

Ein Leitfaden für die Mitbestimmung in Wohnhäusern der Wohnbauvereinigung für Privatangestellte

Für die Gewerkschaftsbewegung stehen seit ihren Anfängen jene Fragen im Mittelpunkt, die zum Wohl und zur Weiterentwicklung der Rechte von arbeitenden Menschen in allen Lebensbereichen zu erfüllen sind. Daher haben führende FunktionärInnen der Gewerkschaft der Privatangestellten, im Besonderen der damalige Vorsitzende Friedrich Hillegeist, die Wohnbauvereinigung für Privatangestellte gegründet, die durch Zuerkennung der Gemeinnützigkeit am 28. August 1953 offiziell ihre Tätigkeit begann. „Wenn es gelänge, in einer nicht allzu langen Zeit etwa 500 Wohnungen zu bauen, so wäre dies ein nennenswerter Beitrag zur Linderung unserer argen Wohnungsnot", hieß damals die Begründung für diesen Schritt in ein für die Gewerkschaftsarbeit ungewöhnliches Aufgabengebiet.

Am Anfang stand der Gründungsauftrag, Wohnungen zu günstigen Bedingungen anzubieten. Im Laufe der Zeit haben sich die Anforderungen an ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen gewandelt. Neben Qualität sind Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Freiräume usw. in den Focus gerückt. Den ArchitektInnen und PlanerInnen sind hier hervorragende Ergebnisse gelungen. Die GPA setzt sich seit ihrem Bestehen für die Mitbestimmung am Arbeitsplatz ein. Es ist daher eine Selbstverständlichkeit, diese nicht nur dort, sondern auch in der Wohnbauvereinigung für Privatangestellte für MieterInnen umzusetzen.

Diese gelebte Demokratie in Form der Mietermitbestimmung, die keinesfalls Zwangsbeglückung sein soll, wurde und wird von den MieterInnen auch sehr gerne angenommen. Die Gemeinsamkeit, die als Leitgedanke die Gewerkschaftsbewegung durchflutet, wird so im „privaten" Lebensraum der ArbeitnehmerInnen weitergeführt. Das bestehende Mitbestimmungsstatut sichert der MieterInnengemeinschaft Informations-, Kontroll und Mitspracherechte. Es ist das erste Mitbestimmungsstatut einer gemeinnützigen Wohnbauvereinigung, wenn man von den, von der Gemeinde Wien geschaffenen Mitbestimmungsregelungen absieht.

Wir erwarten uns durch die Mitwirkung nicht nur, dass die MieterInnen und ihre Familien in den Wohnungen glücklich und zufrieden sind, sondern auch, dass die Bereitschaft zum gemeinsamen Wohnen und Mitgestalten als Gegenprinzip zu Isolation, Vereinsamung und somit zur Entsolidarisierung wirksam wird. Dies gilt für den unmittelbaren Lebensbereich ebenso, wie für die immer differenzierter werdende Arbeitswelt. Wir sind davon überzeugt, dass die GPA mit der Schaffung von mehr als 9500 Wohneinheiten, im Zeitraum des Bestehens der gemeinnützigen Wohnbauvereinigung, einen bedeutenden Beitrag zur Wohnversorgung geleistet hat und durch die Mitbestimmungsmöglichkeiten wieder ein Signal setzt. Es liegt an uns allen - den MieterInnen und den VertreterInnen der GPA in der Wohnbauvereinigung - die Zukunft, das Wohnen und die Demokratie gemeinsam zu gestalten.

Mit kollegialen Grüßen

Karl Dürtscher
Vorsitzender des Aufsichtrates


Download: Mietermitbestimmungsstatut (pdf, 300 kb)